Für Mieter entfällt die Kabel-TV Pflicht

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Das Wichtigste in Kürze

Zum 1. Juli 2024 trat eine bedeutende Veränderung bei der Nebenkostenabrechnung, die Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft, und die Art des TV-Empfangs in den Mittelpunkt rückt, in Kraft. Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs haben Mieter nun die Möglichkeit, ihren eigenen TV-Anbieter zu wählen und individuelle Verträge abzuschließen.

Bisher hatten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, die Kosten für die Signallieferung an die Bewohner weiter zu geben auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Diese Kosten waren in der Regel über die Nebenkostenabrechnung einsehbar. Jeder Bewohner, der wie gewohnt das COM-IN Glasfaser TV nutzen möchte, muss nun jedoch einen separaten Vertrag schließen.

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Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Was ist die TKG Novelle?

Die TKG-Novelle führt zu Änderungen bei den Nebenkosten für Mieter und Vermieter. Gemäß dem neuen Gesetz dürfen Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Bisher waren diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Kosten für Telekommunikationsdienste direkt von den TV-Anbietern erhoben, nicht mehr von den Vermietern. Diese Änderung schafft Transparenz und ermöglicht den Mietern mehr Auswahl.

Warum werde ich informiert?

Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen. Die Kosten für den TV-Kabelanschluss wurden dann über die Nebenkosten an die Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer weiterverrechnet. Seit dem 01.07.2024 hat sich dies geändert, denn der Gesetzgeber hat die Kabelgebühren für TV aus den Nebenkosten gestrichen. Dadurch haben Hausverwaltungen bzw. Wohnungseigentümer ein Sonderkündigungsrecht für TV-Sammelverträge erhalten, das bis zum 30.06.2024 wirksam war. Viele Hausverwaltungen haben bereits von diesem Recht Gebrauch gemacht oder werden dies in naher Zukunft tun.

Kann ich nach der Kündigung des Sammelvertrages weiterhin über meinen COM-IN-TV-Kabelanschluss fernsehen?

Ja, sofern Sie einen eigenen Vertrag mit uns abschließen, können Sie weiterhin unser TV-Angebot nutzen.

Muss ich einen Vertrag mit der COM-IN machen?

Die Gesetzesänderung gibt Ihnen das Recht, den TV-Anbieter selbst zu wählen. Wir waren bisher Ihr TV-Anbieter und würden uns freuen, Sie auch in Zukunft mit hochwertigem Fernsehen zu versorgen.

Entstehen durch die Änderung für mich zusätzliche einmalige Kosten?

Nein, der COM-IN-TV-Kabelanschluss war bereits in Betrieb und kann nahtlos weiter genutzt werden.
Es fallen keine zusätzlichen oder erneuten Kosten für die Aktivierung an. 

Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich werden, dann können u.U. Kosten anfallen.

Was geschieht, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Sie nichts unternehmen, wird Ihr TV-Signal in Kürze abgeschaltet.
Dies führt zu keinen weiteren Kosten für Sie.

Verändert sich meine Programmvielfalt?

Wir bieten verschiedene TV-Pakete an, mit insgesamt bis zu 250 TV- und Radiosendern. Sicherlich ist auch
das richtige Unterhaltungspaket für Sie dabei. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter
www.comin-glasfaser.de/tv.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfersehanschluss?

Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:

IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst

DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne

Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt

Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über COM-IN TV / waipu.tv

Was muss ich als Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beachten / wissen?

In der Regel sind private Wohnungseigentümer darüber informiert, ob ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Sammelinkassovertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen hat. Wenn ja, liegt die Entscheidung über den Umgang mit diesem Vertrag bei der WEG. Aufgrund einer Gesetzesänderung besteht bis zum 30. Juni 2024 ein Sonderkündigungsrecht, das es der Eigentümergemeinschaft ermöglicht, laufende Mehrnutzerverträge durch Beschluss zu beenden oder in Einzelnutzerverträge umzuwandeln. Falls die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen ergreift oder gegen eine Kündigung entscheidet, bleiben die Verträge bestehen, und alle Wohnungseigentümer müssen weiterhin die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss tragen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Weitervermietung

der Wohnung eine pauschale Weitergabe der Kabelgebühren im Rahmen der Nebenkosten an die Mieter zukünftig ebenfalls ausgeschlossen ist.

Ihre Vorteile bei COM-IN

Echtes Glasfaser-Internet

Bei COM-IN endet die Glasfaserleitung nicht am Verteilerkasten. Wir bringen die Glasfaser direkt in Ihr Zuhause. D.h., Internet in bester Qualität, ausgezeichnet mit dem BREKO-Siegel „Echte Glasfaser“. 

Fit für digitale Zukunft

Nachhaltig, störungsfrei und stabil, egal ob die Nachbarn gerade surfen oder nicht. Das Glasfasernetz der COM-IN bietet unbegrenzte Leistungsfähigkeit. 

Unschlagbarer Service vor Ort

Unsere freundlichen Experten nehmen sich für Sie Zeit, um Ihr Anliegen individuell für Sie zu lösen. Wir kümmern uns um alles – auch um Ihren COM-IN-Glasfaserhausanschluss.

Unkompliziert & sorglos wechseln

Tarif auswählen, Vertrag abschließen und wir aktivieren Ihren neuen TV- und Internetanschluss pünktlich zum vereinbarten Vertragsbeginn. So funktioniert COM-IN!

Sie haben Fragen? - Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Die Geschichte zum Ingolstädter Standard

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