Für Mieter entfällt die Kabel-TV Pflicht
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Das Wichtigste in Kürze
Zum 1. Juli 2024 trat eine bedeutende Veränderung bei der Nebenkostenabrechnung, die Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft, und die Art des TV-Empfangs in den Mittelpunkt rückt, in Kraft. Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs haben Mieter nun die Möglichkeit, ihren eigenen TV-Anbieter zu wählen und individuelle Verträge abzuschließen.
Bisher hatten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, die Kosten für die Signallieferung an die Bewohner weiter zu geben auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Diese Kosten waren in der Regel über die Nebenkostenabrechnung einsehbar. Jeder Bewohner, der wie gewohnt das COM-IN Glasfaser TV nutzen möchte, muss nun jedoch einen separaten Vertrag schließen.
Sie interessieren sich für unser TV-Angebot?
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Die TKG-Novelle führt zu Änderungen bei den Nebenkosten für Mieter und Vermieter. Gemäß dem neuen Gesetz dürfen Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Bisher waren diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Kosten für Telekommunikationsdienste direkt von den TV-Anbietern erhoben, nicht mehr von den Vermietern. Diese Änderung schafft Transparenz und ermöglicht den Mietern mehr Auswahl.
Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen. Die Kosten für den TV-Kabelanschluss wurden dann über die Nebenkosten an die Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer weiterverrechnet. Seit dem 01.07.2024 hat sich dies geändert, denn der Gesetzgeber hat die Kabelgebühren für TV aus den Nebenkosten gestrichen. Dadurch haben Hausverwaltungen bzw. Wohnungseigentümer ein Sonderkündigungsrecht für TV-Sammelverträge erhalten, das bis zum 30.06.2024 wirksam war. Viele Hausverwaltungen haben bereits von diesem Recht Gebrauch gemacht oder werden dies in naher Zukunft tun.
Ja, sofern Sie einen eigenen Vertrag mit uns abschließen, können Sie weiterhin unser TV-Angebot nutzen.
Die Gesetzesänderung gibt Ihnen das Recht, den TV-Anbieter selbst zu wählen. Wir waren bisher Ihr TV-Anbieter und würden uns freuen, Sie auch in Zukunft mit hochwertigem Fernsehen zu versorgen.
Nein, der COM-IN-TV-Kabelanschluss war bereits in Betrieb und kann nahtlos weiter genutzt werden.
Es fallen keine zusätzlichen oder erneuten Kosten für die Aktivierung an.
Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich werden, dann können u.U. Kosten anfallen.
Wenn Sie nichts unternehmen, wird Ihr TV-Signal in Kürze abgeschaltet.
Dies führt zu keinen weiteren Kosten für Sie.
Wir bieten verschiedene TV-Pakete an, mit insgesamt bis zu 250 TV- und Radiosendern. Sicherlich ist auch
das richtige Unterhaltungspaket für Sie dabei. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter
www.comin-glasfaser.de/tv.
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über COM-IN TV / waipu.tv
In der Regel sind private Wohnungseigentümer darüber informiert, ob ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Sammelinkassovertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen hat. Wenn ja, liegt die Entscheidung über den Umgang mit diesem Vertrag bei der WEG. Aufgrund einer Gesetzesänderung besteht bis zum 30. Juni 2024 ein Sonderkündigungsrecht, das es der Eigentümergemeinschaft ermöglicht, laufende Mehrnutzerverträge durch Beschluss zu beenden oder in Einzelnutzerverträge umzuwandeln. Falls die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen ergreift oder gegen eine Kündigung entscheidet, bleiben die Verträge bestehen, und alle Wohnungseigentümer müssen weiterhin die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss tragen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Weitervermietung
der Wohnung eine pauschale Weitergabe der Kabelgebühren im Rahmen der Nebenkosten an die Mieter zukünftig ebenfalls ausgeschlossen ist.
Ihre Vorteile bei COM-IN
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Bei COM-IN endet die Glasfaserleitung nicht am Verteilerkasten. Wir bringen die Glasfaser direkt in Ihr Zuhause. D.h., Internet in bester Qualität, ausgezeichnet mit dem BREKO-Siegel „Echte Glasfaser“.
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Unsere freundlichen Experten nehmen sich für Sie Zeit, um Ihr Anliegen individuell für Sie zu lösen. Wir kümmern uns um alles – auch um Ihren COM-IN-Glasfaserhausanschluss.
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