Für Mieter entfällt die Kabel-TV Pflicht
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TV-Qualität
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Das Wichtigste in Kürze
Ab dem 1. Juli 2024 wird es eine bedeutende Veränderung bei der Nebenkostenabrechnung geben, die Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft, und die Art des TV-Empfangs in den Mittelpunkt rückt. Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs haben Mieter nun die Möglichkeit, ihren eigenen TV-Anbieter zu wählen und individuelle Verträge abzuschließen.
Bisher hatten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, die Kosten für die Signallieferung an die Bewohner weiter zu geben auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Diese Kosten waren in der Regel über die Nebenkostenabrechnung einsehbar. Jeder Bewohner, der wie gewohnt das COM-IN Glasfaser TV nutzen möchte, muss nun jedoch einen separaten Vertrag schließen.
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Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Die TKG-Novelle führt zu Änderungen bei den Nebenkosten für Mieter und Vermieter. Gemäß dem neuen Gesetz dürfen Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Bisher waren diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Kosten für Telekommunikationsdienste direkt von den TV-Anbietern erhoben, nicht mehr von den Vermietern. Diese Änderung schafft Transparenz und ermöglicht den Mietern mehr Auswahl.
Ja, sofern Sie bis zum 30.06.2024 einen Vertrag mit COM-IN schließen.
Da Ihr COM-IN-TV-Kabelanschluss bereits in Betrieb war, kann er weiter genutzt werden. Es entstehen keine zusätzlichen oder erneuten einmaligen Kosten für die Aktivierung.
Auf Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung ist ersichtlich, ob und welchen Betrag Sie aktuell für Ihren Kabel-TV-Anschluss an Ihre Vermieter bezahlen.
Die Gesetzesänderung gibt jeder Bewohnerin und jedem Bewohner das Recht, den TV-Anbieter selbst zu wählen.
In der Regel sind private Wohnungseigentümer darüber informiert, ob ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Sammelinkassovertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen hat. Wenn ja, liegt die Entscheidung über den Umgang mit diesem Vertrag bei der WEG. Aufgrund einer Gesetzesänderung besteht bis zum 30. Juni 2024 ein Sonderkündigungsrecht, das es der Eigentümergemeinschaft ermöglicht, laufende Mehrnutzerverträge durch Beschluss zu beenden oder in Einzelnutzerverträge umzuwandeln. Falls die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen ergreift oder gegen eine Kündigung entscheidet, bleiben die Verträge bestehen, und alle Wohnungseigentümer müssen weiterhin die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss tragen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Weitervermietung
der Wohnung eine pauschale Weitergabe der Kabelgebühren im Rahmen der Nebenkosten an die Mieter zukünftig ebenfalls ausgeschlossen ist.
Wenn Sie nichts tun, wird das TV-Signal für Sie zum 30.06.2024 abgeschaltet, es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über COM-IN TV / waipu.tv
Ihre Vorteile bei COM-IN
Echtes Glasfaser-Internet
Bei COM-IN endet die Glasfaserleitung nicht am Verteilerkasten. Wir bringen die Glasfaser direkt in Ihr Zuhause. D.h., Internet in bester Qualität, ausgezeichnet mit dem BREKO-Siegel „Echte Glasfaser“.
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Nachhaltig, störungsfrei und stabil, egal ob die Nachbarn gerade surfen oder nicht. Das Glasfasernetz der COM-IN bietet unbegrenzte Leistungsfähigkeit.
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Unsere freundlichen Experten nehmen sich für Sie Zeit, um Ihr Anliegen individuell für Sie zu lösen. Wir kümmern uns um alles – auch um Ihren COM-IN-Glasfaserhausanschluss.
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