Teilnahmebedingungen
COM-IN Telekommunikations GmbH
Präambel
Es wird durch die COM-IN Telekommunikations GmbH ein öffentliches Gewinnspiel veranstaltet. Dieses wird auf der Plattform Instagram platziert. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta. Das Gewinnspiel steht ausschließlich mit der COM-IN Telekommunikations GmbH, als Betreiber des Accounts, in Verbindung. Vorliegende Teilnahmebedingungen wurden durch die COM-IN Telekommunikations GmbH erstellt.
Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird sich auf die Verwendung des generischen Maskulin beschränkt.
Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel verpflichten sich die Teilnehmer zur Kenntnisnahme dieses Dokuments und zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Die COM-IN Telekommunikations GmbH behält es sich vor, bei berechtigtem Interesse bzw. Missachtung der Teilnahmebedingungen, Teilnehmer bzw. Gewinner vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies kann ohne Angaben von Gründen geschehen.
Der Rechtsweg wird hiermit explizit ausgeschlossen. Die COM-IN Telekommunikations GmbH als Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt und ohne Begründung abzubrechen. Der Veranstalter des Gewinnspiels behält sich das Recht vor, die Ziehung / Ermittlung des Gewinners unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen.
Gegenstand
Der Gegenstand, zu dem die Teilnahmebedingungen formuliert werden, ist ein Gewinnspiel. Es werden im Zuge des Gewinnspiels 1 x 2 Eitrittskarten für den Narwalla Kinderfaschingsball in der Halle 9 (Nähe HBF Ingolstadt) am 17.02.2026 verlost. Am Freitag, 13.02.2026 werden um 12:00 Uhr die glücklichen Gewinner gezogen und im Nachgang per privater Nachricht benachrichtigt. Es gewinnen die Personen, die alle aufgeführten Bedingungen erfüllen. Die Gewinner werden aus der Gesamtzahl der Teilnehmer ausgelost. Die Auslosung findet durch eine zufällige Ziehung der Stichprobengröße statt. Die Ziehung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Information über einen Gewinn findet per privater Nachricht statt. Der Gewinner muss sich nach positiver Rückmeldung per privater Nachricht zurückmelden und die Übergabemodalitäten mit dem verantwortlichen Account-Manager vereinbaren. Nicht gezogene Teilnehmer erhalten keine Nachricht. Die Information über einen Gewinn wird dem Gewinner binnen 24 Stunden zugestellt. Die Rückmeldung des Gewinners muss binnen 24 Stunden erfolgen.
Folgender Preis kann gewonnen werden:
1 x 2 Eitrittskarten für den Narwalla Kinderfaschingsball in der Halle 9 (Nähe HBF Ingolstadt) am 17.02.2026
Die Übergabemodalitäten werden nach Bekanntgabe der Gewinner zwischen dem Gewinner und dem Veranstalter geklärt. Der Gewinn muss bei der COM-IN Telekommunikations GmbH in der Erni-Singerl-Straße 2b, 85053 Ingolstadt oder im COM-IN Kundencenter in der Mauthstraße 4, 85049 Ingolstadt abgeholt werden. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich und hiermit explizit ausgeschlossen. Eine mögliche Versteuerung des Gewinns, obliegt dem Gewinner und fällt nicht in den Wirkungs- und Aufgabenbereich des Veranstalters.
Gültigkeitszeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 11.02.2026, 12:00 Uhr und endet am 13.02.2026, 12:00 Uhr. Ausschließlich Beiträge die explizit auf das Gewinnspiel hinweisen und in diesem genannten Zeitraum liegen, sind Bestandteil des Gewinnspiels.
Teilnahmeberechtigte Personengruppe
Zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören ausschließlich Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz gemeldet haben bzw. deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in diesen Staaten liegt.
Ausgeschlossen vom Gewinnspiel sind Personen, die in mittelbarem und unmittelbarem Verhältnis zum Veranstalter (COM-IN Telekommunikations GmbH) stehen (z.B. Mitarbeiter oder Familienmitglieder von Mitarbeitern).
Die COM-IN Telekommunikations GmbH, als Veranstalter, behält es sich vor, im begründeten Verdachtsfall oder bei berechtigtem Interesse, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Die Gewinner sind für die Erbringung des Nachweises (z.B. über amtliches Lichtbild-Dokument) der oben genannten Gewinn-Voraussetzungen verantwortlich.
Teilnahmebedingungen
Die Zulassung zum Gewinnspiel erfolgt nur durch die Erfüllung von mehreren Aufgaben, die durch die Social-Media-Kanäle an die potenziellen Teilnehmer kommuniziert werden. Die Einhaltung der Erfüllung der Aufgaben wird durch den Veranstalter geprüft. Die Prüfung, inwieweit eine Aufgabe erfüllt wurde, obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf eine Nachprüfung bzw. Auskunft, inwieweit eine Leistung durch den Teilnehmer erfüllt wurde oder nicht.
Darüber muss ein Teilnehmer das 18te Lebensjahr vollendet haben, um einen Gewinn zu erhalten. Besteht der Verdacht, dass eine minderjährige Person als Gewinner zählt, behält es sich die COM-IN Telekommunikations GmbH vor, einen rechtsgültigen Nachweis einzufordern.
Um erfolgreich am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden. Alle folgenden Aufgaben müssen in ihrer Grundgesamtheit umgesetzt werden:
- Der Teilnehmer muss dem Instagram oder Facebook Profil der COM-IN Telekommunikations GmbH und der Faschingsgesellschaft Narrwalla Ingolstadt während des Zeitraums des Gewinnspiels (vgl. Gültigkeitszeitraum) folgen.
- Der Teilnehmer muss den Beitrag mit gefällt mir markieren.
- Der Teilnehmer muss kommentieren, mit wem gerne zum Kinderfaschingsball gehen möchte (Markierung optional).
Datenschutz
Sofern personenbezogene Daten, im Rahmen des Glückspiels, erhoben werden, verpflichtet sich der Veranstalter zur Geheimhaltung und zur Anwendung der Vorschriften aus der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Erhebung von personenbezogenen Daten umfasst:
- Profilnamen
- Profilnamen Dritter
- Alter
- Wohnort (Adresse, etc.)
- Telefonnummer
Die Erhebung der Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Nach Beendigung des Gewinnspiels und Aushändigung des Gewinns an die Gewinner, werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unwiderruflich gelöscht.
Haftungsausschluss
Der Rechtsweg wird hiermit ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Kontakt
COM-IN Telekommunikations GmbH
Erni-Singerl-Straße 2b,
D-85053 Ingolstadt
Kundenhotline 0841 88511-0 (zum Ortstarif)
E-Mail: kontakt@comin-glasfaser.de
Internet: www.comin-glasfaser.de