COM-IN informiert über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 wird es eine bedeutende Veränderung bei der Nebenkostenabrechnung geben, die Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft, und die Art des TV-Empfangs in den Mittelpunkt rückt. Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs haben Mieter nun die Möglichkeit, ihren eigenen TV-Anbieter zu wählen und individuelle Verträge abzuschließen. In diesem Kontext stellt COM-IN nicht nur die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung vor, sondern präsentiert auch die unschlagbaren Vorteile der COM-IN-eigenen Dienstleistungen.
Die Änderungen im Überblick: Freiheit für TV-Empfang
Bislang konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern schließen. Durch ein sogenanntes Sammelinkasso wurden die Kosten für den TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten an die Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer weiterverrechnet. Diese Praxis wird spätestens ab dem 01.07.2024 der Vergangenheit angehören, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Verrechnungsmöglichkeit der Kabelgebühren für TV aus den Nebenkosten gestrichen. Durch diese Neuerung im Telekommunikationsgesetz wurde den Hausverwaltungen bzw. Wohnungseigentümern ein Sonderkündigungsrecht des TV-Sammelinkassos zum 30.06.2024 ermöglicht.
Ab dem 1. Juli 2024 können Mieter nun selbstständig ihren TV-Anbieter wählen und individuelle Verträge abschließen. Dies ermöglicht eine persönliche Gestaltung des TV-Erlebnisses nach den eigenen Vorlieben und Bedürfnissen.
Keine Kündigung erforderlich: Automatisches Ende der Kabel-TV-Gebühren
Eine positive Nachricht für alle Mieter: Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch. Vermieter sind dazu verpflichtet, die Mieter rechtzeitig zu informieren, wann diese Änderung wirksam wird. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich und Mieter können nahtlos zu individuellen TV-Anbietern wechseln.
Für wen gilt die Änderung?
Alle Mieter, die bisher einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss in ihrer Nebenkostenabrechnung ausgewiesen bekommen haben, sind von dieser Gesetzesänderung betroffen. Die freie Wahl des Fernsehempfangs liegt nun in den Händen der Mieter.
Insgesamt bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs eine Chance für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten beim TV-Empfang. Die COM-IN begleitet Betroffene gerne auf diesem Weg und bietet ihnen eine individuelle Lösung für echtes Glasfaser-Internet und persönlichen Service. Entscheiden Sie sich für die Zukunft des Internets mit COM-IN!
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