Zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zum Breitband-Massenmarkt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. Februar 2026 die vorläufigen Ergebnisse ihrer aktuellen Marktanalyse veröffentlicht. Die BNetzA plant erstmals, die Vorab-Regulierung des Telekom-Netzes in vier Städten aufzuheben, darunter auch in Ingolstadt.

Die Einschätzung der BNetzA, dass auf Grund der in Ingolstadt vorherrschenden Marktverhältnisse zukünftig kein Bedarf an einer Vorab-Regulierung des Breitband-/Festnetz-Massenmarktes mehr bestehe, hat die COM-IN mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.

„Unabhängig von den vorgestellten Ergebnissen sehen wir schon jetzt einen Gewinner der Marktanalyse: Die Ingolstädter Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus einem breiten Internet- und Festnetz-Angebot ihren Anbieter wählen können. Der hohe Kundenzuspruch für einen Anschluss der COM-IN zeigt, dass die Qualität und die Preise unserer Glasfaserprodukte absolut wettbewerbsfähig sind. Anders hätten wir uns eine solche Marktposition hier in Ingolstadt nicht erarbeiten können“, sagt Christian Siebendritt, Geschäftsführer der COM-IN.

„Gerade als kommunales Unternehmen der Stadt Ingolstadt leistet die COM-IN einen wichtigen Beitrag, damit unsere Stadt ein attraktiver Wohnort sowie Bildungs- und Wirtschaftsstandort ist und bleibt. Die Glasfasertechnologie ist die Festnetz-Technik der Zukunft und sichert den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Behörden beste Versorgung“, so Siebendritt weiter.

Die Eckpunkte der Marktanalyse werden in einem gesonderten Termin vorgestellt und sind noch nicht final, sie beruhen auf vorläufigen Erkenntnissen der BNetzA.

Die COM-IN wird die Vorstellung der aktuellen Marktanalyse aufmerksam verfolgen. Sollte es aus Sicht der COM-IN Argumente geben, die gegen eine für Ingolstadt vorgesehene räumliche Aufhebung der Vorab-Regulierung durch die BNetzA sprechen, werden diese fristgerecht in den Diskussionsprozess eingebracht. Auf jeden Fall wird sich die COM-IN auch mit den sich etwaig daraus ergebenden Chancen und Möglichkeiten befassen.

In der Vergangenheit galt die Deutsche Telekom bundesweit als marktbeherrschendes Unternehmen. Um Marktverzerrungen und Wettbewerbsschäden zu vermeiden, hatte die BNetzA als Regulierungsbehörde der Telekom Auflagen auferlegt und Vorgaben erteilt, um Marktstabilität zu gewährleisten.

In der Presseerklärung zu den am Dienstag veröffentlichten vorläufigen Eckpunkten zur Marktanalyse   kommt die BNetzA zu folgendem Ergebnis:

„Wir sehen erstmals keinen bundesweiten Breitband-Massenmarkt mehr, sondern räumlich abgegrenzte Teilmärkte, was wir vor allem auf den beschleunigten Glasfaserausbau zurückführen. Wo ein wirksamer Wettbewerb fehlt, wird die Bundesnetzagentur diese Teilmärkte auch weiterhin regulieren. Allerdings besteht in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg nach unseren vorläufigen Erkenntnissen zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die vollständige Pressemitteilung der BNetzA mit Verweis auf das Eckpunktepapier ist unter folgender Adresse abrufbar:  https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260225_BreitbandEckpunkte.html?nn=660040

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Die Geschichte zum Ingolstädter Standard

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